Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen bei der Optimierung Ihrer Geschäftsabläufe zu helfen und Sie erfolgreich in die Zukunft der digitalen Ära zu führen.
Unsere umfassenden Pakete, bestehend aus dem Basic, Professional und Enterprise Paket, bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse. Durch unseren Digitalisierungscheck im Paket Basic analysieren wir Ihren aktuellen digitalen Stand, identifizieren Schwachstellen und beleuchten den Prozess von der Leadgenerierung bis zum Zahlungsprozess. Anschließend erstellen wir ein Strategiepapier und führen ein
Abschlussgespräch, in dem wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben.
Im Paket Professional bieten wir Ihnen den Aufbau eines detaillierten Anforderungsprofils an. Dazu gehören ein Kick-Off-Meeting, die Erstellung eines individuellen Projektplans, Effektivitätsworkshops sowie die Erarbeitung eines Strategiepapiers und eines detaillierten Anforderungsprofils. Abschließend erhalten Sie von uns umfassende Handlungsempfehlungen.
Das Paket Enterprise geht einen Schritt weiter und beinhaltet zusätzlich zur Erstellung des Anforderungsprofils eine umfassende Umsetzungsbegleitung. Hierbei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Planung, sondern begleiten Sie aktiv bei der Umsetzung Ihrer digitalen Strategie. Zudem bieten wir Ihnen Change-Management-Dienstleistungen an, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Mit unserem OnGoing-Support, der in Form einer Consulting-Flatrate angeboten wird, stehen wir Ihnen langfristig zur Seite. Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Inhouse-Teams, unterstützen dieses Team und überwachen kontinuierlich den Fortschritt Ihrer digitalen Projekte. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Modellierung digitaler Prozesse.
Bitte beachten Sie, dass das Abo für den OnGoing-Support eine Zusatzleistung ist und nach Absolvierung der Pakete Basic, Professional und Enterprise gebucht werden kann.
Mit unseren Dienstleistungen möchten wir dazu beitragen, Ihre Geschäftsabläufe zu optimieren und Ihr Unternehmen erfolgreich in die digitale Ära zu führen.
1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der The Megalon
Group gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen betreffend der Beratung, der
Konzeption, der Installationsplanung und Implementierungsbegleitung der von uns
unterstützten Dienstleistungen, welche wir für unsere Kunden als Dienstleistungen erbringen
(im Folgenden „Leistungen“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
AGB unserer Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht widersprechen.
Auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder Auftragsdurchführung werden diese nicht
Vertragsinhalt.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich anders erklärt.

2.2 Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot, das wir
binnen fünf Werktagen annehmen können. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer
Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Post, Telefax
oder E-Mail übersandt werden.

2.3 Umfang und Gegenstand unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der
Auftragsbestätigung. Den Angeboten beigefügte Unterlagen dienen lediglich der Information
des Kunden und sind auf Verlangen von The Megalon Group zurückzugeben.

2.4 Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

2.5 Mitarbeiter und Handelsvertreter der The Megalon Group sind nicht zum
Vertragsabschluss bevollmächtigt.

3. GEGENSTAND UNSERER LEISTUNGEN

3.1 Gegenstand unserer Leistungen ist die individuelle Konfiguration von Software, die
Beratung, Installationsplanung, Implementierung und Konfiguration der von uns unterstützten
Produkte, erforderliche Tests sowie die Anwendungssoftwareunterstützung.

Namentlich bieten wir folgende konkrete Dienstleistungen an:

Paket Basic
Digitalisierungscheck
• Statusanalyse des aktuellen digitalen Standes
• Identifizieren der Schwachstellen
• Durchleuchtung des Prozesses von Lead to Cash
• Strategiepapier
• Abschlussgespräch und Handlungsempfehlung

 
Paket Professional
Aufbau eines Anforderungsprofils
 
• Kick-Off-Meeting
• Projektplan mit individuellen Zielen
• Effektivitätsworkshops
• Strategiepapier
• detailliertes Anforderungsprofil
• Handlungsempfehlung

 
Paket Enterprise
Aufbau eines Anforderungsprofil plus Umsetzungsbegleitung
 
• Kick-Off-Meeting
• Projektplan mit individuellen Zielen
• Effektivitätsworkshops
• Strategiepapier
• detailliertes Anforderungsprofil
• Handlungsempfehlung
• Change-Management
 
Nachdem Sie die Pakete Basic, Professional und Enterprise gebucht haben, können Sie mit
uns ein weiteres Abonnement („OnGoing-Support bzw. Consulting Flatrate“) abschließen,
welches folgende zusätzliche Leistungen beinhaltet: 

• Aufbau des Inhouse-Teams
• Unterstützung des Inhouse-Teams
• Monitoring der Projekte
• Unterstützung bei der Modellierung von digitalen Prozessen

3.2 Umfang und Gegenstand unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der
Auftragsbestätigung. Teilleistungen sind möglich.

3.3 In der Auftragsbestätigung genannte Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht im
Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.4 Wird im Einzelfall ein verbindlicher Leistungstermin vereinbart, setzt die fristgerechte
Erbringung der Leistung voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziff. 4
rechtzeitig nachkommt.

3.5 Verzögerungen der Auftragsdurchführung aufgrund von Betriebsstörungen, soweit sie
nicht vorhersehbar waren, sowie aufgrund von Streiks, Aussperrungen, behördlichen
Verfügungen und Fällen höherer Gewalt befreien The Megalon Group für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.
Wird die Auftragserbringung um mehr als einen Monat verzögert, sind The Megalon Group
und der Kunde berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

3.6 The Megalon Group ist zu Änderungen der Vertragsbedingungen und aller im Angebot
referenzierten Leistungsbeschreibungen berechtigt. The Megalon Group wird diese
Änderungen jedoch nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere bei Änderungen der
Gesetzeslage oder der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen, wenn
hierdurch der Kunde nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die geänderten
Bedingungen und/oder Leistungsbeschreibungen werden den Kunden schriftlich spätestens
drei Monate vor Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen
Vertragsbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der schriftlichen
Mitteilung, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als angenommen. Der Auftragnehmer
wird den Kunden auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

3.7 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn
der Auftragnehmer nicht explizit widerspricht. Bei Widersprüchen zwischen diesen
Allgemeinen Vertragsbedingungen und dem Angebot gehen die Regelungen des Angebots
den hiesigen Bestimmungen vor.

3.8 The Megalon Group wird den Kunden unverzüglich mindestens in Textform
informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die
Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN/LEISTUNGEN DES KUNDEN

4.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die im Angebot beschriebenen erforderlichen
Infrastrukturbedingungen im Zeitraum der Auftragsdurchführung funktionsfähig zur
Verfügung zu stellen.

4.2 The Megalon Group benennt dem Kunden einen Ansprechpartner. Der Kunde benennt
The Megalon Group einen seiner am Durchführungsort tätigen Mitarbeiter als Projektleiter,
der befugt ist, Entscheidungen zu technischen und organisatorischen Fragen im Rahmen der
Auftragsdurchführung zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Projektleiter des
Kunden steht The Megalon Group auf Anfrage jederzeit zur Verfügung. The Megalon
Group ist verpflichtet, den Projektleiter einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung
des Auftrags dies erfordert. Die Aufgabe von The Megalon Group in diesem Innenverhältnis
besteht darin, eine digitale Strategie aufzubauen, im Prozess den Projektleiter des Kunden zu
beraten, das Anforderungsprofil zu erstellen und die Umsetzung als Projektleitung zu
begleiten, um sicherzustellen, dass das Projekt auch erfolgreich umgesetzt wird. Sodann wird
The Megalon Group den Prozess gemeinsam mit dem Projektleiter der Kundin
beaufsichtigen, damit der Veränderungsprozess bzw. die digitale Transformation
weitergehend kontrolliert werden kann.

4.3 The Megalon Group wird von der Pflicht zur Leistungserbringung frei, soweit der
Kunde den vorstehenden Mitwirkungspflichten nicht vollständig, oder in Teilen nicht
nachkommt.

4.4 Die Projekt- und Erfolgsverantwortung unter dem Vertrag verbleibt beim Kunden.
Davon unabhängig ist der Auftragnehmer für die vertragsgemäße Erbringung der von
ihm unter diesem Vertrag geschuldeten Leistungen verantwortlich.

5. HONORAR

5.1 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Angebot. Die
angegebenen Preise verstehen sich netto.

5.2 Falls im Einzelfall nicht anders vereinbart, werden unsere Leistungen nach Aufwand
vergütet. Die Zahlung ist sofort nach Auftragserfüllung fällig.

5.3 Soweit nach Zeitaufwand vergütet wird, richten sich Abrechnungsintervalle;
Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach den in der Auftragsbetätigung aufgeführten
Sätzen der The Megalon Group.

5.4 Bei Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt die Abrechnung auf Tages- oder Stundenbasis.
Ein Arbeitstag beinhaltet 8 Arbeitsstunden.

5.5 Storniert der Kunde einen Auftrag weniger als 3 Tage vor der geplanten Ausführung der
Leistungen, ist er zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Dem Kunden bleibt es
vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass The Megalon Group Aufwendungen erspart hat
oder durch anderweitigen Einsatz der Arbeitskräfte teilweise oder vollständig kompensiert
worden ist. Mindestens hat der Kunde jedoch die Vergütung nach 5.6 zu entrichten.
5.6 Storniert der Kunde einen Auftrag mehr als 3 Tage vor der geplanten Ausführung der
Leistungen, ist der für die Planung und/oder Durchführung des Auftrags bereits entstandene
Aufwand zu vergüten.

5.7 Sind infolge von technischen Gegebenheiten, die der Kunde nicht oder nicht vollständig
mitgeteilt hat und die nicht offensichtlich waren, Änderungen oder Erweiterungen des
Auftrags erforderlich, hat der Kunde den hierfür anfallenden Mehraufwand und die
Mehrkosten gesondert zu vergüten.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Für sämtliche Verträge und vorvertragliche Verhandlungen gilt ausschließlich der Euro
als Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

6.2 Zahlt der Kunde in einer anderen Währung als dem Euro der Europäischen Wirtschafts-
und Währungsunion, hat der Kunde die entstehenden Wechsel- und Umrechnungskosten zu
tragen.

6.3 Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung sofort fällig. Kommt der Kunde
mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

6.4 Wir sind jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe für die von uns zu
erbringenden Leistungen und die im Rahmen der Auftragsdurchführung zu tätigenden
Aufwendungen zu verlangen. Wir sind berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig
zu werden.

6.5 Bereits geleistete Vorauszahlungen werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

6.6 Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu,
soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt sind
oder auf Gewährleistungsansprüchen beruhen.

6.7 Die Kosten für die Diskontierung und die Einziehung von Wechseln, Schecks und anderen
Anweisungspapieren trägt der Kunde, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes
festgehalten ist.

7. NUTZUNGSRECHT

Der Kunde erwirbt an den Ergebnissen der Dienstleistung durch The Megalon Group mit
Zahlung der vereinbarten Vergütung ein räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht
für die interne Nutzung der seitens The Megalon Group vorgeschlagenen, digitalen
Strategieberatung samt der Erstellung des hierfür notwendigen Anforderungsprofiles.

8. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

8.1 The Megalon Group ist verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der
Kunden, die The Megalon Group im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden,
vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Kunde The Megalon Group von dieser Pflicht
entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden,
bestehen.

8.2 The Megalon Group ist verpflichtet, alle im Rahmen der Auftragsdurchführung erlangten
Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich gekennzeichneten Dokumenten
und Informationen nur zur Durchführung des Auftrags zu verwenden und – auch nach
Beendigung des Auftrags – vertraulich zu behandeln.

8.3 Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unserer Kunden verarbeiten wir unter
Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

9. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

9.1 Das Vertragsverhältnis bei Beratungsleistungen endet, je nachdem, was früher eintritt,
wenn
a) die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden;
b) das vereinbarte Budget verbraucht wurde; oder
c) der Vertrag vom Kunden zum Ende einer Projektphase gekündigt wirdats gekündigt
wurde.
d) der Vertrag vom Kunden mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats
gekündigt wird.

9.2 Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

9.3 Zur Kündigung aus wichtigem Grund ist The Megalon Group insbesondere dann
berechtigt, wenn der Kunde die zur Erbringung der Leistung erforderliche Mitwirkung nach
vorheriger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist verweigert, trotz Mahnung und
Fristsetzung nicht fristgerecht leistet oder der Kunde in Vermögensverfall gerät.

9.4 Bei Kündigung des Kunden aus wichtigem, von The Megalon Group zu vertretendem
Grunde, ist The Megalon Group berechtigt, vom Kunden eine Vergütung für die bis zum
Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen insoweit zu verlangen, als diese für den
Kunden objektiv verwertbar sind.

9.5 In allen anderen Fällen der vorzeitigen Beendigung sind die bereits erbrachten
Teilleistungen vertragsgemäß zu vergüten.

10. HAFTUNG

10.1 The Megalon Group haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem
Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen.

10.2 Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet The Megalon Group nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei Verletzung einer nicht
vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von The Megalon Group auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet The Megalon Group nur, sofern wesentliche
Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren
vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.

10.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10.5 Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der
Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von The
Megalon Group.

11. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

11.1 Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag ist der Sitz von
The Megalon Group in Hamburg.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem
Dienstleistungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist Hamburg, soweit es sich bei dem
Kunden nicht um Verbraucher handelt.

11.3 Es gilt für sämtliche geschlossenen Verträge ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

12.1 Sofern eine Bestimmung aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das
Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 – 310 BGB) teilweise
unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein sollte oder werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt, soweit nicht die Durchführung des Vertrages – auch unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen - für eine Partei eine unzumutbare Härte
darstellen würde. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine
ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

12.2 Die Parteien werden die aus anderen Gründen als den Bedingungen betreffend das Recht
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksame/nichtige/undurchführbare
Bestimmungen oder ausfüllungsbedürftige Lücken durch eine wirksame Bestimmung
ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der
unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages
entspricht.